Wolfgang Lieb berichtet auf den heutigen "Nachdenkseiten" über Zusammenhänge die sich sonst nur auf den geschwärzten Seiten von Untersuchungsausschüssen nachlesen lassen.
Wer hätte das gedacht?
Dabei bezieht er sich auf einen Artikel von Helmut Lorscheid, der ist freier Journalist in Bonn und Berlin.
"Kein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene – und keiner vermisst es
Seit dem 20. Februar 2013 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auf
Bundesebene kein Presseauskunftsrecht mehr. Bundesministerien und
-behörden brauchen Anfragen von Journalisten nicht mehr in der
Ausführlichkeit und Genauigkeit zu beantworten, wie dies die jeweiligen
Landesbehörden tun müssen.
Und das kam so: Mit seinem Urteil vom 20. Februar 2013 hatte das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Chefreporters der
Bild-Zeitung Hans-Wilhelm Saure abgelehnt. Saure wollte erfahren, wie
viele alte Nazis beim BND bei Gründung und über die Jahrzehnte hin
beschäftigt waren. Darüber mochte der BND nichts sagen. Deshalb klagte
der Redakteur und berief sich in dieser Klage auf das Berliner
Pressegesetz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte die Klage
ab und schaffte, sozusagen nebenbei, auch das Presseauskunftsrecht auf
Bundesebene ab."
Der komplette Artikel ist auf den Nachdenseiten auffindbar:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=23508
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