Donnerstag, 9. Oktober 2014

Auskunftsrechte unauffindbar

Wolfgang Lieb berichtet auf den heutigen "Nachdenkseiten" über Zusammenhänge die sich sonst nur auf den geschwärzten Seiten von Untersuchungsausschüssen nachlesen lassen.
Wer hätte das gedacht?
Dabei bezieht er sich auf einen Artikel von Helmut Lorscheid, der ist freier Journalist in Bonn und Berlin.

"Kein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene – und keiner vermisst es

Seit dem 20. Februar 2013 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene kein Presseauskunftsrecht mehr. Bundesministerien und -behörden brauchen Anfragen von Journalisten nicht mehr in der Ausführlichkeit und Genauigkeit zu beantworten, wie dies die jeweiligen Landesbehörden tun müssen.
Und das kam so: Mit seinem Urteil vom 20. Februar 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Chefreporters der Bild-Zeitung Hans-Wilhelm Saure abgelehnt. Saure wollte erfahren, wie viele alte Nazis beim BND bei Gründung und über die Jahrzehnte hin beschäftigt waren. Darüber mochte der BND nichts sagen. Deshalb klagte der Redakteur und berief sich in dieser Klage auf das Berliner Pressegesetz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte die Klage ab und schaffte, sozusagen nebenbei, auch das Presseauskunftsrecht auf Bundesebene ab." 


Der komplette Artikel ist auf den Nachdenseiten auffindbar:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=23508

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